Nach­kon­trol­le nach Brand-Elek­tri­sche Anla­ge

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Am 21.04.2020 gegen 13:53 Uhr wur­de der OFK von der LAWZ tele­fo­nisch auf­grund der Son­der­reg­lung COVID ver­stän­digt, dass in einem Wohn­ge­bäu­de eine Nach­kon­trol­le nach einem Elek­tro­brand durch­zu­füh­ren ist.

Auf­grund die­ser Mel­dung wur­de um den Per­so­nal­auf­wand so gering wie mög­lich zu hal­ten, nur der stil­le Alarm (ohne SMS) durch die LAWZ im Auf­trag des OFK aus­ge­löst.

An der Ein­satz­stel­le konn­te durch den Ein­satz­lei­ter fol­gen­de Lage fest­ge­stellt wer­den:
Mel­dung durch den Besit­zer, dass der Brand bereits mit­tels Pul­ver­feu­er­lö­scher gelöscht wur­de. Merk­li­che Wär­me­ent­wick­lung trotz Lösch­maß­nah­me in der Holz­ver­schal­lung, kei­ne ver­letz­ten Per­so­nen.

Durch die Feu­er­wehr wur­de scho­nend die Ver­schal­lung demon­tiert und mit­tels der Wär­me­bild­ka­me­ra die Brand­stel­le unter­sucht.

Neben der Feu­er­wehr war zusätz­lich die Poli­zei an der Ein­satz­stel­le prä­sent.

Text:FF-Micha­el­beu­ern, Pas­sau­er
Bild:FF-Micha­el­beu­ern, Stöckl

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